Eröffnung einer Zahnklinik: A bis Z Leitfaden zur Eröffnung einer Zahnklinik

Medicasimple hat die notwendigen Voraussetzungen für die Eröffnung einer neuen Zahnklinik und die Kosten für die Eröffnung einer Zahnklinik in seinem Leitfaden zur Eröffnung einer Zahnklinik für Sie zusammengestellt.
Geschrieben von
Altug Guzeloglu
Veröffentlicht am
November 16, 2022

Jeder neue Zahnarzt, der sein Studium der Zahnmedizin abgeschlossen hat, möchte irgendwann in seinem Leben eine Zahnklinik eröffnen, wenn er über genügend Wissen und Erfahrung verfügt. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie über ausreichende Erfahrung und das nötige Kapital verfügen, wird es nicht sehr schwierig sein, die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Zahnklinik zu erfüllen.

Sie haben beschlossen, eine Zahnklinik zu eröffnen. Wo sollen Sie anfangen?

Zunächst sollten Sie sich bei der Zahnärztekammer in Ihrer Region anmelden. Dann müssen Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gesundheitsdirektion der Provinz bewerben. Sie müssen Ihr Berufseinkommensbuch von einem Notar beglaubigen lassen. Nach Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie sich innerhalb eines Monats bei der Finanzverwaltung eine Steuertafel besorgen und sich bei der Sozialversicherungsanstalt zur Registrierung anmelden. Mit dem Zusammentragen der erforderlichen Unterlagen und dem Einholen der entsprechenden Genehmigungen ist die Arbeit natürlich noch nicht getan.

Sie müssen auch die notwendigen physischen Voraussetzungen erfüllen, um eine Klinik zu eröffnen. Wir haben Schritt für Schritt erklärt, was für die Eröffnung einer Zahnklinik erforderlich ist.

Schauen wir uns gemeinsam an, was Sie tun müssen.

Die aktualisierte Verordnung über die Eröffnung einer Zahnklinik ist veröffentlicht worden. Die Verordnung über private Gesundheitseinrichtungen, die Dienstleistungen im Bereich der Mund- und Zahnheilkunde erbringen, an der das Gesundheitsministerium noch arbeitet, ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 6. Oktober 2022 unter der Nummer 31975 in Kraft getreten. Unsere Rechtsabteilung hat dieses Thema für Sie eingehend geprüft. Nachfolgend finden Sie einige der Änderungen und Neuerungen, die im Rahmen der neuen Verordnung auf die Zahnkliniken zukommen, wie die Vorprüfung des TDB (Türkischer Zahnärzteverband) ergeben hat:

  • Während bisher mindestens zwei Zahnärzte Partner bei der Eröffnung einer Poliklinik sein mussten, sieht die neue Verordnung vor, dass eine Poliklinik auch von einem Unternehmen eröffnet werden kann, das von einem einzelnen Zahnarzt gegründet wurde, sofern mindestens zwei Zahnärzte dort arbeiten.
  • Die Möglichkeit, dass nichtzahnärztliche Partner bis zu einem Anteil von 49 % an den Zentren beteiligt sein können, wurde in dieser Verordnung beibehalten, aber es wurde sichergestellt, dass 51 % von ihnen Zahnärzte sein müssen.
  • Eine der grundlegenden Änderungen in der Verordnung ist die Umwandlung der Eröffnung von Gesundheitseinrichtungen in ein dreistufiges System aus Vorabgenehmigung, Lizenz und Tätigkeitsgenehmigung. Dementsprechend werden die Vorabgenehmigung und die Lizenzen für Kliniken und Polikliniken von der Gesundheitsdirektion der Provinz und für Zentren und Krankenhäuser vom Gesundheitsministerium erteilt. Mit einer von der Direktion ausgestellten Tätigkeitsgenehmigung nehmen sie die Gesundheitsdienste auf.
  • Die Zulassungsvorbereitung und die Zulassungsprüfung werden von einer von der Direktion eingesetzten Kommission durchgeführt, der mindestens zwei Zahnärzte angehören.
  • Es wurde festgelegt, dass Zahnärzte, die außerhalb der Gesundheitseinrichtungen, in denen sie tätig sind, in Teilzeit arbeiten wollen, in einer weiteren Gesundheitseinrichtung in derselben Provinz arbeiten können. Somit ist die Teilzeitarbeit von Zahnärzten auf die Arbeit in insgesamt zwei Gesundheitseinrichtungen in derselben Provinz beschränkt.
  • Zahnärzte, die in Kliniken und Polikliniken arbeiten, werden in der Lage sein, Behandlungen ihrer Patienten unter Vollnarkose nicht nur in Zentren und Krankenhäusern mit einer Vollnarkoseabteilung, sondern auch in allgemeinen medizinischen Zentren und Krankenhäusern durchzuführen.
  • Die Übertragung aller Gesundheitsdaten von Patienten in das zentrale Gesundheitsdatensystem des Gesundheitsministeriums wurde verbindlich vorgeschrieben; dafür wurde eine Frist bis zum 1. März 2023 gesetzt.
  • Es wurde festgestellt, dass elektronische Rezepte in Gesundheitseinrichtungen ausgestellt werden müssen, aber physische Rezepte können bei Bedarf ausgestellt werden.
  • Die Einholung einer Einverständniserklärung der Patienten für alle Eingriffe wurde verbindlich vorgeschrieben.
  • Alle Arten von Veröffentlichungen, die darauf abzielen, unter dem Namen Werbung, Ankündigung oder Information eine Nachfrage zu schaffen oder Patienten direkt oder indirekt an Gesundheitseinrichtungen zu verweisen, sind verboten.
  • Es wurde festgestellt, dass die Beschilderung von Gesundheitseinrichtungen den von der türkischen Zahnärztekammer festgelegten Standards entsprechen muss.
  • Für nicht neue Gebäude, in denen Kliniken betrieben werden, ist keine Baunutzungsgenehmigung erforderlich; es wurde festgestellt, dass es ausreicht, wenn die von allen Gesundheitseinrichtungen geforderten Brandschutzmaßnahmen nicht für das gesamte Gebäude, sondern für die entsprechenden Teile, in denen die Gesundheitseinrichtung eröffnet wird, getroffen werden.
  • Es wurde betont, dass die physischen Bedingungen der bestehenden Gesundheitseinrichtungen beibehalten werden können, aber die medizinische Ausrüstung und die Personalstandards müssen bis zum 31. Dezember 2023 mit dieser Verordnung in Einklang gebracht werden.
  • Die Verordnung in ihrer jetzigen Form enthält Bestimmungen, die einfacher sind als die vorherige und in der Praxis weniger Probleme verursachen werden. Im Sinne einer effizienten Ressourcennutzung ist es angebracht, die Praxis der Vorabgenehmigung einzuführen, bevor Investitionen in die Eröffnung von Gesundheitseinrichtungen getätigt werden.
  • Die Liste der Anwendungen, die mit dem zentralen Gesundheitsdatensystem des Gesundheitsministeriums kompatibel sind, finden Sie unter: https://kayittescil.saglik.gov.tr/TR-54934/aktif-dhbs-listesi.html
  • Hinweis: Medicasimple ist ein vom Gesundheitsministerium zertifiziertes zahnmedizinisches Informationssystem. Es ermöglicht Ihnen, die gewünschten Informationen direkt an das System des Gesundheitsministeriums zu senden, ohne doppelte Datensätze anstelle des aus der Verordnung entfernten Protokollbuchs einzugeben.

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