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Zahnkliniken müssen die Sicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten sorgfältig beachten. In Bezug auf Gesundheitsinformationen, die als sensible personenbezogene Daten gelten, müssen Zahnkliniken das KVKK (Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten) einhalten und im Rahmen ihrer Informationspflicht die erforderlichen Offenlegungen vornehmen. Als Rechtsteam von Medicasimple haben wir dargelegt, was die Informationspflicht für Zahnärzte bedeutet.
Zu den wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten gehört die Verpflichtung der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, also Zahnärzte und Kliniken, ihrer Informationspflicht nachzukommen. Die Wichtigkeit dieser Verpflichtung spiegelt sich in Artikel 18 des Gesetzes wider, der eine Geldstrafe zwischen 5.000 und 100.000 TL für Kliniken und Zahnärzte vorsieht, die ihre Patienten nicht ordnungsgemäß informieren.
Die Informationspflicht nach Artikel 10 des KVKK ist eine Pflicht für Kliniken und Zahnärzte , aber auch ein Recht für die Personen, deren Daten verarbeitet werden (Patienten, Begleiter, Mitarbeiter usw.) . Es ist wichtig zu verstehen, dass Kliniken ihrer Informationspflicht auch dann nachkommen müssen, wenn die Person, deren Daten verarbeitet werden, einwilligt, unabhängig von den Bedingungen der Datenverarbeitung. Darüber hinaus muss diese Verpflichtung mit den in Artikel 4 des Gesetzes dargelegten allgemeinen Grundsätzen übereinstimmen.
Daher müssen Zahnärzte und Kliniken sicherstellen, dass sie die personenbezogenen Daten von Patienten und Besuchern in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Artikels 10 behandeln. Dabei sind bestimmte Schritte erforderlich. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie in unseren anderen verwandten Artikeln.
Die Informationsmitteilung sollte die Identität der Klinik (und ihres Vertreters) oder des Zahnarztes, den Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten, an wen und zu welchem Zweck diese personenbezogenen Daten übermittelt werden können, wie die personenbezogenen Daten erhoben werden und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten enthalten . Darüber hinaus ist es besonders wichtig, die Methode der Datenerhebung anzugeben; es sollte angegeben werden, ob die personenbezogenen Daten der Personen automatisch oder manuell in einem Datenaufzeichnungssystem verarbeitet werden.
Wenn beispielsweise Patientendaten beim Ausfüllen eines Formulars oder auf elektronischem Wege wie Telefonanrufen, Websites oder Kameraaufzeichnungen verarbeitet werden, ist es wichtig, die entsprechenden Angaben in diesem Zusammenhang zu machen. Darüber hinaus sollten alle Informationsmitteilungen auch darauf hinweisen, dass Patienten oder Besucher die in Artikel 11 des Gesetzes genannten Rechte ausüben können.
Seien Sie versichert, dass alle Ihre Patientendaten mit dem cloudbasierten Klinikmanagementsystem Medicasimple sicher geschützt sind!
Medicasimple möchte sicherstellen, dass die Einwilligung so effizient wie möglich eingeholt wird. Dazu werden die oben genannten Prozesse eingehalten und die Einholung der Einwilligung, sofern zutreffend, automatisiert. Gemäß dem Gesetz und Artikel 5 des Kommuniqués des Vorstands zur Informationspflicht werden die Prozesse zur Einholung der Einwilligung und zur Erfüllung der Informationspflicht getrennt behandelt .
Die Informationsmitteilungen, die Sie Ihren Patienten bei der Registrierung zukommen lassen müssen, und die KVKK-Mitteilungen, die Sie ihnen anschließend zur Unterschrift zusenden, werden Ihnen auf die sicherste Weise elektronisch über das System von Medicasimple zur Verfügung gestellt . Diese Mitteilungen werden von Ihren Patienten innerhalb weniger Minuten elektronisch verschickt, sodass alle Prozesse schnell und papierlos abgeschlossen werden können.
Sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen, übernimmt Medicasimple die Erstellung elektronischer Formulare mit detaillierten Angaben zu den verarbeiteten Daten und stellt sicher, dass die Zwecke und Bedingungen der Datenverarbeitung – insbesondere bei Gesundheitsdaten – in den Mitteilungen gemäß Artikel 4 angemessen berücksichtigt werden.
Unabhängig davon, wie Sie die Daten erfassen, werden Ihre Patientendaten auf Grundlage der ausdrücklichen Zustimmung der Patienten oder Besucher sicher in Medicasimple gespeichert . Bei Bedarf können Einzelpersonen auch ihre Rechte gemäß KVKK ausüben. Wenn Sie eine Beratung zum Schutz personenbezogener Daten und zur Informationspflicht wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
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** Dieser Artikel wurde im April 2021 erstellt. **